VETOBEL – SPRL THISSEN-HOGGE
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR UNSERE DIENSTLEISTUNGEN UND DIE LIEFERUNG VON MEDIKAMENTEN UND MATERIALIEN
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die Bedingungen festzulegen, unter denen alle von der SPRL THISSEN-HOGGE angebotenen Dienstleistungen und Verkäufe durchgeführt werden.
- Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders zwischen den Parteien vereinbart, unterliegen die Beziehungen zwischen der SPRL THISSEN-HOGGE und ihren Kunden ausschließlich diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen, die vom Kunden durch seine Unterschrift unter die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen gelten.
- Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise in EURO, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern.
- Der Kunde bestätigt, dass er vor der Behandlung seines Tieres oder vor dem Kauf von Medikamenten oder der Vermietung von Materialien die allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und erklärt, diese vorbehaltlos zu akzeptieren.
- Die von der SPRL THISSEN-HOGGE gelieferten Produkte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der SPRL THISSEN-HOGGE. Das Risiko wird jedoch zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden übertragen.
- Der Kunde bestätigt, angemessene Informationen über die von der SPRL THISSEN-HOGGE angewendeten Preise erhalten zu haben. Ihm ist bewusst, dass bei einer Operation unvorhergesehene Umstände eintreten können, die zu zusätzlichen Kosten führen können.
- Alle Rechnungen und Bestellungen sind ohne Abzug sofort zahlbar, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum werden die Rechnungen automatisch und ohne vorherige Mahnung um eine pauschale Entschädigung von 15% erhöht, mindestens jedoch um 125,00 €. Zusätzlich wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 1% pro Monat ab Fälligkeit berechnet, wobei jeder angefangene Monat voll berechnet wird.
- Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden. Reklamationen rechtfertigen keine Nichtzahlung, sondern lediglich eine Zahlung unter Vorbehalt.
- Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, unsere Dienstleistungen und Lieferungen ohne vorherige Ankündigung auszusetzen, unabhängig davon, ob sie sich aus diesem Vertrag oder früheren oder späteren Verträgen ergeben, und sie – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach Begleichung der Zahlung wieder aufzunehmen.
- Bei aufeinanderfolgenden Dienstleistungen oder Lieferungen berechtigt uns jede auch nur teilweise Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum ohne Mahnung, den Vertrag für den Restbetrag als von Rechts wegen aufgelöst zu betrachten und die sofortige Zahlung aller erbrachten, gelieferten und bereitgestellten Leistungen sowie eine pauschale und unveränderbare Entschädigung in Höhe von 20% des Bestell- oder Vertragswerts zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, tatsächlich erlittenen Schadenersatz geltend zu machen.
- Da jeder Hersteller und Lieferant von Medikamenten seine eigenen Bedingungen, Normen und Klassifikationen hat, können wir keine weiteren Verpflichtungen oder Garantien übernehmen als diejenigen, die von den jeweiligen Herstellern und Lieferanten gegeben werden.
- Wir können niemals für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit, eine Operation oder Lieferung ganz oder teilweise durchzuführen, verantwortlich gemacht werden, wenn dies aufgrund von Rohstoffmangel, Transportproblemen, schlechtem Wetter, Frost, Feuer, Streiks, gesetzlichen Feiertagen oder generell jeglichen anderen Fällen höherer Gewalt, die die Produktions- oder Vertriebsfreiheit beeinträchtigen, sei es bei uns oder bei unseren Lieferanten, geschieht.
- Jegliche vom Kunden möglicherweise aufgestellten Bedingungen, die den obigen Bestimmungen widersprechen, gelten als nicht existent.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft, und diese Bestimmung wird im gesetzlich zulässigen Umfang und im rechtlich nächsten Sinne der ungültigen Klausel angewendet.
- Im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf den Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung oder die Ausführung eines Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich belgisches Recht, und nur die Friedensrichter von Aubel und die Gerichte von Verviers sind zuständig.